
Obligatorische Hundekurse Zürich
Gattikon - Thalwil - Langnau am Albis- Zürich City
(Bewilligungsnummer Vet.amt. Zürich: ZH-HAB-0999-270205)
Seit 1. Juni 2025 ist neue Hundegesetzgebung in Kraft
Mit dem revidierten Hundegesetz und der revidierten Hundeverordnung ändern sich im Wesentlichen folgende 3 Punkte:
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Wer noch nie einen Hund oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten hat, muss einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
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Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (à mindestens sechs Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen. Die praktische Ausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle vom Veterinäramt vorgegebenen Lernziele erreicht wurden.
Ich bin vom Veterinäramt bewilligt, die praktische und theoretische Hundeausbildung durchzuführen.
Ich biete alle Kurse im Einzeltraining ab und ich lege grossen Wert auf Alltagstraining, dies bedeutet, dass keine Kurse auf dem eingezäunten Hundeplatz stattfinden werden. Die praktische Hundeausbildung ist keine Spielstunde. Wir befinden uns in alltäglichen Situationen (dem Alter des Hundes entsprechend) an öffentlichen Orten wie: Bahnhof, Läden, Parkplätze, Tierpark, Bauernhof, Wald, Wege, an Strassen usw.
Region: Gattikon, Langnau am Albis, Thalwil
Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite: Veterinäramt Zürich
Obligatorische Hundekurse im Kanton Zürich
Die revidierte Hundeverordnung ist noch nicht in Kraft. Hunde, die mindestens 45cm Stockmass oder mindestens 15kg Körpergewicht haben, sind im Kanton Zürich Ausbildungspflichtig. Auch alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die eine attestierte Beeinträchtigung haben, müssen den obligatorischen Hundekurs mit ihrem Hund absolvieren.
Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite: Veterinäramt Zürich
